Steuererleichterung: Home-Office-Pauschale wegen Corona
Die Home-Office-Pauschale soll Steuerpflichtige in Corona-Zeiten entlasten. Sie gilt für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Pro Home-Office-Tag kannst Du eine Pauschale von 5 Euro geltend machen - maximal 600 Euro im Jahr kannst Du Dir damit sichern. Arbeitnehmer machen sie als Werbungskosten geltend, Selbstständige und Freiberufliche als Betriebsausgaben.
Corona und Home-Office
Die Corona-Pandemie hat unser Leben verändert - und für nicht wenige von uns auch ihre Arbeitsweise. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die Arbeit im Home-Office für viele Arbeitnehmer zum Alltag gemacht. Für Unternehmen ist diese organisatorische Maßnahme auch wichtig, um Arbeitsabläufe aufrechtzuerhalten.
Home-Office bedeutet aber unter anderem auch zusätzliche Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Telefon. Auch die Pendlerpauschale fällt für jeden Arbeitstag im Home-Office weg. Dazu kommen mögliche Einnahmeeinbußen wegen Kurzarbeit. Neben Homeschooling und Kinderbetreuung in Corona-Zeiten stellt auch die finanzielle Mehrbelastung durch die Corona-Krise einen nicht unerheblichen Kraftaufwand dar. Aus diesem Grund möchte die Bundesregierung betroffene Steuerpflichtige entlasten.
Was ist die Home-Office-Pauschale?
Im Jahressteuergesetz 2020 hat der Bundestag die sogenannte Home-Office-Pauschale beschlossen: Sie soll eine Steuerentlastung für alle Steuerpflichtigen sein, die wegen Corona ins Home-Office gewechselt haben und die kein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer absetzen können. Sie gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Freiberufler. Unbürokratisch kannst Du nun in der Steuererklärung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 pro Kalendertag, an dem Du ausschließlich im Home-Office gearbeitet hast, einen pauschalen Betrag von 5 Euro in der Steuererklärung ansetzen. Die Pauschale ist auf maximal 120 Arbeitstage im Home-Office begrenzt. Du kannst also höchstens 600 Euro im Jahr geltend machen.
Einen Haken gibt es allerdings: Die Home-Office-Pauschale wird in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit eingerechnet - die Pauschale für berufliche Ausgaben. Jedem Arbeitnehmer, der eine Steuererklärung abgibt, werden 1.000 Euro als Werbungskostenpauschale automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dafür braucht das Finanzamt keine Nachweise Deiner tatsächlichen Aufwendungen. Selbst, wenn Du weniger als 1.000 Euro Werbungskosten hast, wird Dir diese Pauschale abgezogen. Wenn Du nun mit Deinen gesammelten Home-Office-Tagen und allen anderen Werbungskosten nicht über 1.000 Euro kommst, verpufft die Maßnahme leider.
Hinweis
Ab dem Steuerjahr 2022 wird die jährliche Werbungskostenpauschale auf 1.200 Euro erhöht. Das wurde im Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen.
Wäre die neue Pauschale separat von der Werbungskostenpauschale von der Steuer absetzbar, würden die meisten Arbeitnehmer direkt davon profitieren. Das Bundesfinanzministerium befürchtet jedoch, das könne eine „übermäßige Begünstigung“ sein und somit verfassungswidrig - weil nicht alle Steuerpflichtigen von zu Hause arbeiten können.
Ob und wie Du das Corona-Home-Office nachweisen musst, ist noch nicht ganz klar. Normalerweise musst Du für Steuererklärungen seit 2017 Belege nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Finanzamt einreichen. Experten raten aber, eine Bestätigung des Arbeitgebers einzuholen – vor allem, wenn Du abwechselnd im Büro und von zu Hause gearbeitet hast.
Steuer-Tipp: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro zahlen, um die Härten der Corona-Krise abzumildern. Ursprünglich galt das bis zum 31.12.2020. Der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgebern nun die Abwicklung dieser Zahlung bis Ende März 2022.
Kann ich höhere Werbungskosten auch individuell nachweisen?
Ja, das ist weiterhin möglich. Von der neuen Home-Office-Pauschale kannst Du profitieren, wenn Du mit den Home-Office-Tagen und Deinen sonstigen beruflichen Aufwendungen in der Summe höhere Werbungskosten als 1.000 Euro (ab 2022: 1.200 Euro) hast. Deine Werbungskosten weist Du dann einzeln nach und kannst sie so steuerlich absetzen. Vielleicht hast Du Dir für Dein heimisches Büro einen neuen Laptop oder einen rückenfreundlichen Bürostuhl gekauft oder Du hast eine Fortbildung gemacht?
Möglicherweise kannst Du durch die Home-Office-Pauschale auch den Wegfall der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer Arbeitsweg (einfache Strecke) ausgleichen. Fernpendler setzen ab dem 21. Kilometer 35 Cent pro Kilometer an, ab 2022 sind es 38 Cent pro vollem Kilometer. Das hängt natürlich von der Länge Deines Arbeitsweges ab sowie von den Fahrzeugkosten, dem Spritpreis und -verbrauch. Die Home-Office-Pauschale von 5 Euro pro Tag entspricht einem täglichen Fahrtweg von etwa 17 km. Pendler aus dem ländlichen Raum, die normalerweise täglich 30 Kilometer zur Arbeit fahren, können mit der neuen Pauschale ihren Verlust nicht ausgleichen. Dafür fallen aber auch die Fahrtkosten, also Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs bzw. Benzin und Autoabnutzung weg. Und die Home-Office-Pauschale kommt hinzu.
Tipp: Die Home-Office-Pauschale gilt bis Ende 2022. Denke also daran, auch in diesem Jahr alle Home-Office-Tage genau zu notieren und alle Rechnungen und Quittungen für aufgewendete Arbeitsmittel und andere Werbungskosten aufzubewahren, um sie absetzen zu können, falls du über 1.200 Euro an Aufwendungen hast. Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber noch keine schriftliche Vereinbarung zum Home-Office getroffen hast, hole dies am besten nach.
Kann ich ein häusliches Arbeitszimmer nicht ohnehin von der Steuer absetzen?
Nur wenige Arbeitnehmer - vor allem in Ballungsräumen - haben zu Hause ausreichend Platz, um ein eigenes Arbeitszimmer einzurichten, das sie steuerlich geltend machen können. Wegen Corona arbeiten dennoch viele Beschäftigte von daheim. Explizit an sie richtet sich die neue Home-Office-Pauschale.
Falls Du aber zu denjenigen gehörst, die ein heimisches Arbeitszimmer haben, gelten besondere Voraussetzungen für das Absetzen von der Steuer. Ausführliche Informationen dazu findest Du im Artikel Häusliches Arbeitszimmer – wie sich das Home-Office finanziell lohnt. Für Aufwendungen, die durch das heimische Arbeiten entstehen, gilt grundsätzlich ein Abzugsverbot. Davon gibt es aber zwei Ausnahmen: Entweder steht Dir bei Deinem Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung oder der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit liegt grundsätzlich im heimischen Arbeitszimmer. Das häusliche Arbeitszimmer muss dabei einige Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss ein separater Raum sein, der in die häusliche Sphäre Deiner Wohnung eingebunden ist.
- Es sollte büromäßig bzw. beruflich zweckmäßig ausgestattet sein.
- Das Arbeitszimmer muss zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden.
- Neben dem Arbeitszimmer muss für alle Bewohner noch genügend Wohnraum vorhanden sein.
Wenn Dir für bestimmte Arbeitsaufgaben kein anderer Arbeitsplatz bei Deinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, kannst Du die Aufwendungen für Raum (anteilige Kosten des Arbeitszimmers an den Gesamtkosten Deiner Wohnung) und Ausstattung in einer Höhe von bis zu 1.250 Euro abziehen. Wenn Dein beruflicher Mittelpunkt in Deinem Arbeitszimmer zu Hause liegt, kannst Du Deine Aufwendungen in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Was muss ich beachten, wenn ich ins Home-Office gehe?
In Deutschland haben Arbeitnehmer zurzeit keinen Rechtsanspruch auf Home-Office. Die vorübergehende Pflicht für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern - wenn möglich - das Home-Office anzubieten, ist mittlerweile ausgelaufen. Die Corona-Krise zwingt aber viele Unternehmen, ihre Mitarbeiter ins Corona-Home-Office zu schicken. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Maßnahmen der Behörden zwingen hingegen auch viele Eltern, zum Arbeiten und zur Kinderbetreuung aufs Home-Office auszuweichen. Dafür gibt es neben dem beiderseitigen Einverständnis zwei Voraussetzungen:
- Erstens muss die Tätigkeit auch zu Hause erledigt werden können.
- Zweitens muss es die technischen Möglichkeiten geben, von zu Hause zu arbeiten.
Vielen ist nicht bewusst, dass Home-Office im Sinne von Telearbeit ein juristisch definierter Begriff ist. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, einen Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Mitarbeiters einzurichten und mit ihm eine Vereinbarung über die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung zu treffen. Mobiles Arbeiten ist hingegen nicht gesetzlich geregelt. Selbstverständlich gilt aber auch hier das Arbeitszeitgesetz. Das Home-Office sollte zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern also klar ausgehandelt und wenn nötig – gerade in Corona-Zeiten – auch flexible Regelungen gefunden werden.
Ein Gesetzentwurf zur Stärkung des Arbeitnehmeranspruchs auf mobiles Arbeiten (=ortsunabhängiges Arbeiten) und Home-Office (=Arbeit von zu Hause aus) wird derzeit entwickelt. 64 % der Deutschen wünschen sich nämlich laut Umfrage einen gesetzlichen Anspruch.
Datenschutz und Aufsichtsbehörde
Auch im Home-Office sind Datenschutzgesetze wie die DSGVO zu beachten. Arbeitgeber sind die Verantwortlichen dafür, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und für die Verarbeitung sensibler Daten zu treffen, beispielsweise durch die ausschließliche Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel und die Nutzung verschlüsselter Kommunikationswege.
Auch die Aufsichtsbehörden der Länder haben das datenschutzrechtliche Risiko im Home-Office beleuchtet und Tipps für die Praxis veröffentlicht.
Die Behörde für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein hat speziell für Videokonferenzen einen Ratgeber herausgebracht.
Bist auch Du im Home-Office? Hol Dir jetzt Deine Home-Office-Pauschale!